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Videoüberwachung

Wie lange dürfen Videoaufnahmen gespeichert werden? Speicherdauer nach DSGVO

Keine feste Frist im Gesetz, aber ein klarer Richtwert der Datenschutzbehörden: So bestimmen Sie die passende Speicherdauer und stellen Ihren Rekorder richtig ein.

5 Min. LesezeitAC TECH SERVICES, Melsungen

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Eine feste Höchstspeicherdauer für Videoaufnahmen steht weder in der DSGVO noch im Bundesdatenschutzgesetz. Maßgeblich ist der Grundsatz, Daten nur so lange zu behalten, wie der Zweck es erfordert. Die Datenschutzkonferenz (DSK) nennt dafür 72 Stunden als Richtwert – wer länger speichert, muss das begründen können.

Das Wichtigste in Kürze

  • Es gibt keine gesetzliche Frist, aber den Grundsatz der Speicherbegrenzung aus Art. 5 DSGVO.
  • Die DSK hält in ihrer Orientierungshilfe zur Videoüberwachung (Stand 17. Juli 2020) eine Speicherung von 72 Stunden in der Regel für vertretbar.
  • Längere Fristen sind möglich, wenn es gute Gründe gibt – etwa bei selten betretenen Räumen oder über Feiertage. Diese Gründe sollten Sie dokumentieren.
  • Vorfälle sichern Sie gesondert, alles andere wird automatisch gelöscht.
  • Am Rekorder sollte eine maximale Aufbewahrungszeit eingestellt sein – „Überschreiben, wenn die Festplatte voll ist” reicht nicht.

Dieser Beitrag ist eine allgemeine Information und keine Rechtsberatung. Bei Unsicherheit fragen Sie Ihren Datenschutzbeauftragten oder einen Fachanwalt.

Gibt es eine gesetzliche Höchstspeicherdauer?

Nein. Die DSGVO arbeitet bewusst ohne starre Fristen. Sie verlangt aber in Art. 5, dass personenbezogene Daten nur so lange gespeichert werden, wie es für den Zweck notwendig ist. Videoaufnahmen, auf denen Menschen zu erkennen sind, sind personenbezogene Daten. Damit hängt die zulässige Speicherdauer immer vom Zweck Ihrer Kamera ab.

Ein typischer Zweck ist die Aufklärung von Einbrüchen, Diebstählen oder Sachbeschädigungen. Für diesen Zweck reicht es, die Aufnahmen so lange aufzuheben, bis klar ist, ob etwas passiert ist. Danach gibt es keinen Grund mehr, sie zu behalten – und genau das prüfen Aufsichtsbehörden.

Woher kommt die Faustregel 72 Stunden?

Der Richtwert stammt aus der Orientierungshilfe „Videoüberwachung durch nicht-öffentliche Stellen” der Datenschutzkonferenz, also des Gremiums der deutschen Datenschutzaufsichtsbehörden. Die Überlegung dahinter: Ob ein Vorfall vorliegt und Material gesichert werden muss, lässt sich in aller Regel innerhalb von ein bis zwei Arbeitstagen feststellen. 72 Stunden decken das mit etwas Puffer ab.

Wichtig ist, wie dieser Wert zu lesen ist: Er ist kein Freibrief, alle Aufnahmen immer drei Tage zu behalten, und auch keine absolute Obergrenze. Er ist der Punkt, ab dem Sie eine längere Speicherung begründen sollten.

Wann eine längere Speicherung begründbar sein kann

SituationMögliche Begründung
Betrieb über Feiertage oder Betriebsurlaub geschlossenNiemand kann vor Wiederöffnung prüfen, ob etwas passiert ist
Selten betretene Räume, etwa Lager, Technik- oder ServerraumSchäden fallen erst beim nächsten Betreten auf
Wochenendhaus, Ferienwohnung, abgelegene HalleKontrolle nur in größeren Abständen möglich
Konkreter Verdacht wiederkehrender VorfälleZeitlich begrenzte, dokumentierte Verlängerung

Halten Sie die gewählte Frist und ihren Grund schriftlich fest, zum Beispiel im Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten oder in einer kurzen Notiz zur Kameraanlage. Dann können Sie bei einer Nachfrage zeigen, dass Sie bewusst entschieden haben.

Firmengelände, Laden oder Privatgrundstück: Gelten unterschiedliche Fristen?

Der Grundsatz ist überall derselbe, die Begründung unterscheidet sich.

Privatgrundstück: Erfasst die Kamera ausschließlich Ihr eigenes Grundstück und dient nur privaten Zwecken, greift die DSGVO unter Umständen gar nicht. Sobald aber Gehweg, Straße oder Nachbargrundstück im Bild sind, gelten die Regeln – inklusive Speicherbegrenzung. Wie Sie das vermeiden, lesen Sie in unserem Beitrag zur Kamera und dem Nachbargrundstück.

Laden, Praxis, Gaststätte: Hier filmen Sie öffentlich zugängliche Räume. Sie brauchen ein berechtigtes Interesse nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO, ein gut sichtbares Hinweisschild und eine nachvollziehbare Speicherfrist. Bei täglich geöffneten Geschäften spricht wenig dafür, deutlich über den Richtwert hinauszugehen.

Firmengelände mit Mitarbeitern: Zusätzlich zum Datenschutz kommt das Arbeitsrecht ins Spiel. Gibt es einen Betriebsrat, ist die Speicherdauer meist Teil der Betriebsvereinbarung. Mehr dazu in unserem Beitrag zur Videoüberwachung am Arbeitsplatz.

Sie planen gerade eine Anlage für Ihr Haus oder Ihren Betrieb? Auf unserer Seite zur Videoüberwachung in Melsungen und Kassel sehen Sie, wie wir Kameras so planen, dass Technik und Datenschutz von Anfang an zusammenpassen.

Was tun, wenn ein Vorfall gesichert werden muss?

Kommt es zu einem Einbruch oder einer Beschädigung, gilt die normale Löschfrist für die betroffene Szene nicht mehr. Gehen Sie so vor:

  1. Sequenz exportieren: Speichern Sie nur den relevanten Zeitraum als Datei, nicht die komplette Festplatte.
  2. Dokumentieren: Notieren Sie Kamera, Datum, Uhrzeit und den Grund der Sicherung.
  3. Weitergeben: Übergeben Sie die Datei bei der Anzeige an die Polizei oder an Ihre Versicherung, wenn diese sie anfordert.
  4. Gesondert löschen: Sobald der Vorfall abgeschlossen ist, löschen Sie auch die exportierte Datei.

Alle übrigen Aufnahmen laufen weiter nach Ihrer normalen Frist ab. So bleibt die Ausnahme eine Ausnahme.

Überschreiben und Löschfristen am Rekorder einstellen

In der Praxis entscheidet nicht das Papier, sondern die Einstellung am Rekorder, wie lange Aufnahmen tatsächlich existieren. Viele Anlagen sind ab Werk nur auf „Überschreiben, wenn die Festplatte voll ist” eingestellt. Bei einer großen Festplatte und wenigen Kameras können so mehrere Wochen Material zusammenkommen – weit mehr als nötig.

So stellen Sie es richtig ein

  • Maximale Aufbewahrungszeit festlegen: In den Speicher- oder Aufnahmeeinstellungen der meisten Netzwerkrekorder lässt sich eine Höchstdauer in Tagen eintragen. Ältere Aufnahmen werden dann automatisch gelöscht, auch wenn noch Platz frei ist.
  • Ereignisgesteuert aufzeichnen: Statt dauerhaft zu filmen, nimmt die Kamera nur bei erkannter Bewegung oder Person auf. Das spart Speicher und reduziert die Datenmenge.
  • Zugriff begrenzen: Nur wenige Personen sollten Aufnahmen ansehen und exportieren dürfen, jeweils mit eigenem Benutzerkonto.
  • Cloud-Speicher prüfen: Speichert ein Cloud-Dienst zusätzlich, gelten dort eigene Fristen. Prüfen Sie diese oder verzichten Sie auf die Cloud und zeichnen lokal auf.

Wie Sie den Rekorder darüber hinaus gegen fremden Zugriff absichern, lesen Sie im Beitrag Überwachungskamera sicher einrichten.

Hinweisschild und Dokumentation nicht vergessen

Zur korrekten Speicherdauer gehört die Information der Betroffenen. Die Datenschutzbehörden empfehlen ein Hinweisschild vor dem überwachten Bereich, das den Verantwortlichen, den Zweck und die Speicherdauer oder ihre Kriterien nennt. Was genau draufgehört, haben wir im Beitrag zum Hinweisschild Videoüberwachung nach DSGVO zusammengestellt. Das passende Schild fertigen wir in unserem Laden unter Stempel & Schilder an.

Speicherdauer richtig einrichten lassen

Die beste Frist nützt nichts, wenn der Rekorder anders arbeitet. Bei jeder Installation in Melsungen, Kassel und Nordhessen stellen wir die Speicherdauer passend zum Zweck ein, aktivieren die automatische Löschung und dokumentieren die Einstellungen für Ihr Datenschutzkonzept. Wenn Sie bereits eine Anlage haben, prüfen wir gern, wie lange sie heute tatsächlich speichert.

Sprechen Sie uns an – über unsere Seite zur Videoüberwachung oder direkt über das Kontaktformular. Wir sagen Ihnen, welche Frist für Ihren Fall sinnvoll ist, und richten sie so ein, dass Sie sich nicht mehr darum kümmern müssen.

Kurz beantwortet

Ihre Frage ist nicht dabei? Rufen Sie an oder schreiben Sie uns per WhatsApp.

Muss die Speicherdauer auf dem Hinweisschild stehen?

Die Datenschutzbehörden empfehlen ein vorgelagertes Hinweisschild, das unter anderem die Speicherdauer oder die Kriterien dafür nennt. Ausführlichere Informationen können Sie zusätzlich als Aushang oder auf Ihrer Website bereitstellen.

Gilt der Richtwert auch für eine Klingelkamera?

Sobald eine Kamera mehr als den rein privaten Bereich erfasst – etwa den Gehweg vor der Haustür –, gelten die Regeln der DSGVO. Dann sollte auch eine Klingelkamera Aufnahmen nur so lange behalten, wie es für den Zweck nötig ist.

Darf ich Aufnahmen an die Polizei weitergeben?

Ja, wenn ein konkreter Vorfall vorliegt. Sichern Sie die betreffende Sequenz gesondert, notieren Sie Datum und Uhrzeit und übergeben Sie die Datei bei der Anzeige. Der Rest der Aufnahmen wird weiter regulär gelöscht.

Lieber gleich mit einem Fachmann sprechen?

Rufen Sie an, schreiben Sie per WhatsApp oder kommen Sie in den Laden in der Fritzlarer Straße 1 in Melsungen. Sie bekommen eine ehrliche Einschätzung und einen festen Preis.

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