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Hinweisschild Videoüberwachung nach DSGVO: Was muss draufstehen?

Ein Kamerasymbol allein reicht meist nicht. Welche Angaben auf ein Hinweisschild gehören, wo es hängen sollte und welche Informationen zusätzlich bereitliegen müssen – mit Muster.

6 Min. LesezeitAC TECH SERVICES, Melsungen

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Ein DSGVO-konformes Hinweisschild zur Videoüberwachung zeigt mindestens das Kamerasymbol, wer verantwortlich ist und wie man ihn erreicht, den Zweck der Überwachung mit Rechtsgrundlage in Stichworten, die Speicherdauer und wo die vollständigen Datenschutzinformationen zu finden sind. Es muss gut sichtbar hängen, bevor jemand den überwachten Bereich betritt. Auf Grundstücken, auf denen die Kamera ausschließlich den privaten Bereich erfasst, gelten andere Maßstäbe – sobald aber öffentliche Flächen oder fremde Personen ins Bild kommen, gilt die DSGVO.

Das Wichtigste in Kürze

  • Grundlage sind Art. 13 DSGVO und für öffentlich zugängliche Räume § 4 Abs. 2 BDSG.
  • Datenschutzbehörden empfehlen zwei Stufen: ein Hinweisschild mit den Kernangaben und ein ausführliches Informationsblatt.
  • Das Schild gehört gut sichtbar vor den überwachten Bereich, am besten auf Augenhöhe.
  • Eine feste Mindestgröße gibt es nicht – lesbar muss es sein.
  • Ein Schild macht eine unzulässige Überwachung nicht zulässig.

Dieser Beitrag ist eine allgemeine Information und keine Rechtsberatung.

Wann ist ein Hinweisschild Pflicht?

Sobald eine Kamera personenbezogene Daten verarbeitet und die DSGVO anwendbar ist, müssen die Betroffenen informiert werden. Das betrifft praktisch jede Videoüberwachung von Unternehmen, Praxen, Vereinen und Vermietern – und private Kameras, sobald sie mehr erfassen als den eigenen, privaten Bereich.

Für Kameras, die öffentlich zugängliche Räume beobachten – Ladenflächen, Parkplätze, Eingangsbereiche –, verlangt § 4 Abs. 2 BDSG zusätzlich, dass der Umstand der Beobachtung und der Verantwortliche frühestmöglich erkennbar sind.

Ausgenommen sind rein persönliche oder familiäre Tätigkeiten. Eine Kamera, die ausschließlich das Innere Ihrer Wohnung oder einen nicht einsehbaren privaten Garten erfasst, fällt in der Regel darunter. Filmt sie dagegen den Gehweg, die Straße oder das Nachbargrundstück, ist diese Ausnahme nach Auffassung der Datenschutzbehörden nicht mehr gegeben. Ob und wie Kameras auf das Nachbargrundstück zeigen dürfen, erklärt der Ratgeber Überwachungskamera und Nachbargrundstück.

Welche Angaben auf das Schild gehören

Die Datenschutzkonferenz (DSK), das Gremium der deutschen Datenschutzbehörden, empfiehlt ein vorgelagertes Hinweisschild mit den wichtigsten Informationen und ein vollständiges Informationsblatt an anderer, gut erreichbarer Stelle. Auf das Schild gehören:

AngabeBeispielGrundlage
KamerasymbolPiktogramm einer KameraErkennbarkeit
Verantwortlicher mit KontaktdatenFirmenname, Anschrift, Telefon oder E-MailArt. 13 Abs. 1 lit. a DSGVO
Datenschutzbeauftragter, falls vorhandenKontaktadresseArt. 13 Abs. 1 lit. b DSGVO
Zweck und Rechtsgrundlage in StichwortenSchutz vor Einbruch und Vandalismus, Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVOArt. 13 Abs. 1 lit. c DSGVO
Berechtigtes InteresseSchutz des EigentumsArt. 13 Abs. 1 lit. d DSGVO
Speicherdauerz. B. Löschung nach festgelegter FristArt. 13 Abs. 2 lit. a DSGVO
Hinweis auf weitere InformationenAushang am Empfang, Website oder QR-CodeArt. 13 DSGVO

Wie lange Aufnahmen gespeichert werden dürfen, hängt vom Zweck ab. Die Hintergründe stehen im Ratgeber Speicherdauer bei Videoüberwachung.

Muster: So kann Ihr Schild aufgebaut sein

Videoüberwachung

Verantwortlich: Muster GmbH, Musterstraße 1, 34212 Melsungen, info@muster.de

Zweck: Schutz vor Einbruch, Diebstahl und Vandalismus

Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse: Schutz des Eigentums)

Speicherdauer: Löschung nach der festgelegten Frist, sofern kein Vorfall vorliegt

Weitere Informationen, auch zu Ihren Rechten: am Empfang oder unter muster.de/datenschutz

Das Muster dient nur der Orientierung. Passen Sie Zweck, Rechtsgrundlage und Speicherdauer an Ihre tatsächliche Anlage an.

Wo und wie groß das Schild hängen sollte

Das Schild muss jemand sehen können, bevor er in den Bereich der Kamera tritt – also am Zugang zum Grundstück, an der Eingangstür oder an der Einfahrt, nicht erst unter der Kamera. Die Datenschutzbehörden empfehlen eine Anbringung etwa auf Augenhöhe.

Eine gesetzliche Mindestgröße gibt es nicht. Entscheidend ist, dass Symbol und Text aus normaler Entfernung lesbar sind. In der Praxis heißt das:

  • An einer Haustür oder einem Praxiseingang reicht oft ein kleineres Format.
  • An einer Hofeinfahrt oder einem Parkplatz, an dem Menschen in Bewegung sind, sollte das Schild größer sein und eine klare, große Schrift haben.
  • Bei mehreren Zugängen gehört an jeden Zugang ein Schild.

Planen Sie Kameras gerade erst? Dann denken Sie das Schild von Anfang an mit. Bei unserer Videoüberwachung richten wir die Kameras so aus, dass nur die nötigen Bereiche erfasst werden – und das passende Schild kommt aus unserer eigenen Werkstatt.

Was gilt für private Kameras auf dem eigenen Grundstück?

Viele Privatleute fragen sich, ob ihre Kamera an der Hauswand überhaupt ein Schild braucht. Die Antwort hängt davon ab, was die Kamera sieht:

  • Nur eigener, nicht öffentlich einsehbarer Bereich: Die DSGVO gilt in der Regel nicht, ein Schild ist dann rechtlich nicht vorgeschrieben – kann aber abschrecken und Nachbarn beruhigen.
  • Eigene Einfahrt, über die Besucher, Paketboten oder Gäste kommen: Hier werden fremde Personen erfasst. Datenschutzbehörden sehen dann die DSGVO als anwendbar an – ein Schild ist sinnvoll.
  • Gehweg, Straße, Nachbargrundstück im Bild: Das ist für Privatleute in aller Regel unzulässig, egal ob mit oder ohne Schild.

Für Mehrfamilienhäuser mit Tiefgarage oder Müllplatz gelten eigene Fragen, etwa zur Zustimmung der Eigentümer. Mehr dazu im Ratgeber Videoüberwachung im Mehrfamilienhaus.

Das vollständige Informationsblatt hinter dem Schild

Das Schild verweist auf die ausführlichen Informationen. Diese sollten mindestens enthalten:

  • Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen und gegebenenfalls des Datenschutzbeauftragten
  • Zwecke der Überwachung und Rechtsgrundlage, bei berechtigtem Interesse auch dieses
  • Empfänger der Daten, falls Aufnahmen weitergegeben werden (etwa an die Polizei im Ernstfall)
  • Speicherdauer oder die Kriterien dafür
  • Hinweis auf die Rechte der Betroffenen: Auskunft, Löschung, Einschränkung, Widerspruch
  • Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde – in Hessen beim Hessischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit

Das Blatt kann am Empfang ausliegen, an einem Aushang hängen oder online stehen. Ein QR-Code auf dem Schild macht den Weg dorthin kurz.

Welches Material draußen lange hält

Ein Hinweisschild im Außenbereich muss Sonne, Regen und Frost über Jahre aushalten, ohne dass die Schrift verblasst. Bewährt haben sich wetterfeste, UV-beständige Kunststoffe und beschichtete Materialien, bei denen die Schrift graviert statt nur bedruckt ist. Wichtig sind außerdem eine stabile Befestigung und ein Montageort, an dem das Schild nicht von Pflanzen oder Fahrzeugen verdeckt wird.

Wir fertigen Schilder seit 2013 mit unserem eigenen CO₂-Laser in Melsungen. Welche Materialien und Formate für Ihren Einsatzort passen, zeigen wir Ihnen im Laden.

Ihr nächster Schritt

Sie brauchen ein Hinweisschild für Ihre Kamera – für Haus, Praxis, Laden oder Betrieb? Bringen Sie uns Ihre Angaben mit oder schicken Sie sie vorab über das Kontaktformular. Wir fertigen Ihr Hinweisschild mit allen Angaben wetterfest in unserer Werkstatt in der Fritzlarer Straße 1 in Melsungen – auf Wunsch zusammen mit der Planung und Montage Ihrer Kameras. Mehr zu unseren Stempeln und Schildern finden Sie auf der Leistungsseite.

Kurz beantwortet

Ihre Frage ist nicht dabei? Rufen Sie an oder schreiben Sie uns per WhatsApp.

Reicht ein Aufkleber „Videoüberwacht“ aus dem Baumarkt?

In der Regel nicht, sobald die DSGVO gilt. Es fehlen dann die Angaben zum Verantwortlichen, zum Zweck und zur Speicherdauer. Ein reines Warnschild ohne Kamera ist wiederum eine ganz andere Frage.

Muss auch eine Kamera-Attrappe gekennzeichnet werden?

Eine Attrappe verarbeitet keine Daten, fällt also nicht unter die DSGVO. Gegenüber Nachbarn kann aber schon der Eindruck einer Überwachung zu Streit führen. Das ist eine allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Darf ich einen QR-Code statt eines Aushangs verwenden?

Datenschutzbehörden halten es für zulässig, die vollständigen Informationen auch digital bereitzustellen, etwa über einen Link. Die Kernangaben gehören aber weiterhin gut sichtbar aufs Schild.

Lieber gleich mit einem Fachmann sprechen?

Rufen Sie an, schreiben Sie per WhatsApp oder kommen Sie in den Laden in der Fritzlarer Straße 1 in Melsungen. Sie bekommen eine ehrliche Einschätzung und einen festen Preis.

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