Alarmanlage in der Mietwohnung: Was ist erlaubt – und wann muss der Vermieter zustimmen?
Eine Funkalarmanlage innerhalb der Wohnung ist für Mieter meist unproblematisch. Bei Außensirene, Bohrungen in der Fassade oder Kameras im Treppenhaus sieht es anders aus.
Als Mieter dürfen Sie eine Alarmanlage, die nur innerhalb Ihrer Wohnung arbeitet, in der Regel ohne Zustimmung des Vermieters einsetzen – vor allem eine Funkanlage, die ohne Kabelschlitze auskommt. Zustimmen muss der Vermieter, wenn Sie in die Bausubstanz eingreifen, etwa durch eine Außensirene an der Fassade oder Kameras im Treppenhaus. Für bauliche Maßnahmen zum Einbruchschutz gibt Ihnen § 554 BGB sogar einen Anspruch auf Erlaubnis.
Das Wichtigste in Kürze
- Eine Funkalarmanlage innerhalb der Wohnung ist für Mieter meist ohne Erlaubnis möglich.
- Fassade, Treppenhaus und Gemeinschaftsflächen gehören nicht zu Ihrer Wohnung – dort braucht es eine Zustimmung.
- § 554 BGB: Mieter können verlangen, dass der Vermieter bauliche Veränderungen zum Einbruchschutz erlaubt.
- Kameras dürfen keine Gemeinschaftsflächen oder Nachbarn filmen.
- Eine Funkanlage zieht beim Umzug einfach mit.
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Im Zweifel klären Sie Ihren konkreten Fall mit dem Vermieter oder einem Mieterverein.
Brauchen Mieter eine Erlaubnis für die Alarmanlage?
Grundsätzlich dürfen Sie Ihre Wohnung so nutzen und ausstatten, wie es zum vertragsgemäßen Gebrauch gehört. Melder, die Sie mit wenigen Schrauben oder Halterungen befestigen, eine Zentrale an der Steckdose und eine Innensirene verändern die Wohnung nicht dauerhaft. Dafür brauchen Sie in aller Regel keine Erlaubnis.
Anders ist es bei allem, was über Ihre vier Wände hinausgeht oder die Bausubstanz verändert: Kabel durch Wände ziehen, Geräte an der Fassade montieren, Technik im Treppenhaus anbringen. Hier entscheidet der Vermieter – und bei Eigentumswohnungen oft zusätzlich die Eigentümergemeinschaft.
Genau deshalb sind Funkalarmanlagen für Mieter so beliebt: Es gibt keine Schlitze und keinen Staub, und beim Auszug bleiben höchstens ein paar Schraublöcher zurück. Welche Systeme wir dafür einsetzen, zeigen wir auf unserer Seite Alarmanlagen.
Was regelt § 554 BGB?
Seit 2020 steht im Mietrecht ein ausdrücklicher Anspruch: Nach § 554 BGB können Mieter verlangen, dass der Vermieter ihnen bauliche Veränderungen erlaubt, die dem Einbruchsschutz dienen. Die wichtigsten Punkte:
- Kein Einbruch nötig: Sie müssen nicht warten, bis etwas passiert ist. Der Anspruch gilt auch vorbeugend.
- Die Maßnahme muss geeignet sein: Sie muss unbefugten Zutritt verhindern oder erschweren. Es reicht nicht, eine beliebige Veränderung einfach als Sicherheitsmaßnahme zu bezeichnen.
- Zumutbarkeit: Der Vermieter kann ablehnen, wenn ihm die konkrete Veränderung auch unter Berücksichtigung Ihrer Interessen nicht zuzumuten ist.
- Kosten und Rückbau: In der Regel zahlen Sie die Maßnahme selbst. Der Vermieter kann eine zusätzliche Sicherheit für den späteren Rückbau verlangen.
- Schutz vor abweichenden Klauseln: Vereinbarungen zu Ihrem Nachteil sind unwirksam.
Wichtig: Der Anspruch bedeutet nicht, dass Sie einfach loslegen dürfen. Sie müssen die Erlaubnis einholen – der Vermieter muss sie aber in der Regel geben. Das betrifft zum Beispiel einen neuen Schutzbeschlag, einen Sicherheitszylinder oder Zusatzschlösser. Wie Sie die Wohnungstür mechanisch verbessern, lesen Sie im Ratgeber Schließzylinder-Sicherheitsklassen.
Außensirene, Bohrungen und Kameras im Treppenhaus
Außensirene
Eine Außensirene wirkt abschreckend, sitzt aber an der Fassade – und die gehört nicht zu Ihrer Mietsache. Fragen Sie den Vermieter vorher. Eine Alternative ist eine laute Innensirene, gut hörbar im Hausflur.
Bohrungen
Kleine Dübellöcher für Melder sind in der Regel unproblematisch, solange sie in üblichem Umfang bleiben und beim Auszug fachgerecht verschlossen werden. Durchbrüche, Kabelkanäle über Putz oder Bohrungen in Fliesen sollten Sie vorher abstimmen.
Kameras im Treppenhaus oder vor der Tür
Treppenhaus, Hauseingang und Hof sind Gemeinschaftsflächen. Eine Kamera, die dort filmt, erfasst Nachbarn und Besucher – das ist ohne Zustimmung der Eigentümer und Rücksicht auf den Datenschutz nicht zulässig. Was bei Kameras im Mehrfamilienhaus gilt, erklärt der Ratgeber Videoüberwachung im Mehrfamilienhaus. Innerhalb Ihrer Wohnung ist eine Innenkamera dagegen grundsätzlich Ihre Sache – informieren Sie aber Besucher, Babysitter oder Reinigungskräfte darüber.
Funkalarmanlage: spurlos montieren und mitnehmen
Eine AJAX-Funkalarmanlage besteht aus einer Zentrale, dem Hub, und einzelnen Meldern, die verschlüsselt per Funk kommunizieren. Die Melder sitzen auf Halterungen, die mit wenigen Schrauben befestigt werden. Die Zentrale braucht eine Steckdose und eine Internetverbindung, je nach Modell zusätzlich eine SIM-Karte als Reserve. Ein Notstrom-Akku hält die Anlage bei Stromausfall in Betrieb.
Beim Umzug nehmen Sie alles ab, verschließen die Schraublöcher und richten die Anlage in der neuen Wohnung neu ein. Die Melder lassen sich in der App neuen Räumen zuordnen. Ob Sie das selbst erledigen oder lieber einem Fachbetrieb überlassen, wägen wir im Ratgeber Ajax-Alarmanlage selbst installieren oder Fachbetrieb ab.
Wer zahlt – und was passiert beim Auszug?
Eine Alarmanlage, die Sie als Mieter einbauen, zahlen Sie selbst. Sie bleibt Ihr Eigentum, und Sie nehmen sie beim Auszug mit. Den ursprünglichen Zustand stellen Sie wieder her. Hat der Vermieter für eine bauliche Maßnahme nach § 554 BGB eine Sicherheit verlangt, bekommen Sie diese nach dem Rückbau zurück.
Manchmal lohnt sich das Gespräch mit dem Vermieter: Einige Vermieter beteiligen sich an Maßnahmen, die das Haus insgesamt sicherer machen – etwa an einem besseren Zylinder an der Haustür. Ein Anspruch darauf besteht aber nicht.
Welche Komponenten braucht eine Mietwohnung?
Eine typische Zwei- bis Dreizimmerwohnung kommt mit wenigen Komponenten aus:
| Komponente | Wo | Wofür |
|---|---|---|
| Zentrale (Hub) | Abstellraum oder Flur, nahe Router | steuert die Anlage, sendet Alarme aufs Smartphone |
| Öffnungsmelder | Wohnungstür | meldet jedes Öffnen bei scharf geschalteter Anlage |
| Bewegungsmelder | Flur oder Wohnzimmer | erkennt Bewegung, auf Wunsch mit Foto zur Prüfung |
| Öffnungs- oder Glasbruchmelder | Balkon- und Terrassentür, Fenster im Erdgeschoss | sichert erreichbare Fenster |
| Innensirene | Flur | schreckt ab und warnt Nachbarn |
| Bedienteil oder Funkschlüssel | an der Tür oder am Schlüsselbund | Scharf- und Unscharfschalten ohne App |
Im Obergeschoss genügt oft die Wohnungstür plus ein Bewegungsmelder. Im Erdgeschoss oder mit Balkon in Kletterhöhe gehören die Fenster dazu. Haben Sie Haustiere, planen wir die Melder entsprechend – mehr dazu im Ratgeber Alarmanlage mit Haustieren.
Ihre Alarmanlage für die Mietwohnung
Wir planen Ihre AJAX-Funkalarmanlage so, dass sie ohne Kabelverlegung auskommt und beim Umzug mit Ihnen umzieht. Bei einem Termin in Ihrer Wohnung in Melsungen, Kassel oder Nordhessen legen wir die Positionen der Melder fest, montieren sie schonend und richten die App mit Ihnen ein. Sie möchten vorher wissen, was für Ihre Wohnung sinnvoll ist? Schauen Sie sich unsere Seite Alarmanlagen an oder schreiben Sie uns über die Kontaktseite – wir melden uns während der Öffnungszeiten.