Alarmanlage und Einbruchschutz steuerlich absetzen – und welche Förderung gibt es?
Den Einbau einer Alarmanlage oder eines Sicherheitszylinders können Sie oft teilweise von der Steuer abziehen. Was als Handwerkerleistung zählt, was die Rechnung braucht und wie es um die KfW steht.
Die Arbeitskosten für den Einbau einer Alarmanlage können Sie als Handwerkerleistung nach § 35a Absatz 3 Einkommensteuergesetz geltend machen: 20 Prozent davon werden direkt von Ihrer Steuerschuld abgezogen, bis zu einem gesetzlichen Höchstbetrag pro Jahr. Das gilt für Eigentümer und Mieter gleichermaßen, aber nur für Arbeits-, Fahrt- und Maschinenkosten, nicht für das Material. Voraussetzung sind eine ordentliche Rechnung und eine Zahlung per Überweisung.
Das Wichtigste in Kürze
- Absetzbar sind 20 Prozent der Arbeitskosten, nicht der Gerätepreis.
- Die Rechnung muss Arbeits- und Materialkosten getrennt ausweisen.
- Bezahlen Sie per Überweisung – Barzahlung erkennt das Finanzamt nicht an.
- Auch mechanischer Einbruchschutz wie Sicherheitszylinder und Schutzbeschläge zählt.
- Der KfW-Zuschuss für Einbruchschutz war zuletzt gestoppt – den aktuellen Stand prüfen Sie auf kfw.de.
Dieser Ratgeber ist eine allgemeine Information und keine Steuerberatung. Bei Fragen zu Ihrem Einzelfall wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein.
Welche Kosten sind als Handwerkerleistung absetzbar?
Nach § 35a Abs. 3 EStG werden Handwerkerleistungen für Renovierung, Erhaltung und Modernisierung in Ihrem Haushalt steuerlich begünstigt. Der Einbau einer Alarmanlage in eine bestehende Wohnung oder ein bestehendes Haus fällt darunter.
| Kostenart | Absetzbar? |
|---|---|
| Arbeitszeit für Planung vor Ort und Montage | Ja |
| Anfahrt des Handwerkers | Ja, als Teil der Arbeitskosten |
| Maschinen- und Gerätekosten des Handwerkers | Ja |
| Alarmzentrale, Melder, Sirenen (Material) | Nein |
| Software- oder App-Lizenzen | Nein |
| Einbau im Rahmen eines Neubaus | Nein |
Der Steuerbonus mindert direkt die Steuer, nicht nur das zu versteuernde Einkommen. Das macht ihn attraktiver als viele andere Abzüge. Pro Jahr gibt es einen gesetzlichen Höchstbetrag für alle Handwerkerleistungen zusammen – also inklusive Malerarbeiten, Heizungswartung und ähnlichem.
Gilt das auch für Wartung und Aufschaltgebühren?
Wartung: Eine Inspektion oder Reparatur der Alarmanlage durch einen Fachbetrieb ist eine Handwerkerleistung. Auch hier zählt der Arbeitsanteil.
Aufschaltgebühren: Die monatlichen Gebühren einer Leitstelle sind keine klassische Handwerkerleistung. Ob sie im Einzelfall als haushaltsnahe Dienstleistung berücksichtigt werden können, ist nicht pauschal zu beantworten. Klären Sie das mit Ihrem Steuerberater, bevor Sie sich darauf verlassen. Wie Aufschaltung funktioniert, lesen Sie im Ratgeber Alarmanlage aufschalten.
Was müssen Rechnung und Zahlung enthalten?
Damit das Finanzamt die Kosten anerkennt, brauchen Sie:
- Eine Rechnung auf Ihren Namen mit Leistungsbeschreibung und Adresse des Haushalts.
- Getrennten Ausweis von Arbeitskosten (inklusive Fahrt- und Maschinenkosten) und Material.
- Unbare Zahlung, also Überweisung oder Lastschrift auf das Konto des Betriebs. Barzahlung wird nicht anerkannt.
Bewahren Sie Rechnung und Kontoauszug auf. In der Steuererklärung tragen Sie den Arbeitsanteil im Bereich für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen ein.
Planen Sie eine Alarmanlage oder neue Zylinder? Fragen Sie uns nach einem Angebot, in dem Arbeits- und Materialkosten getrennt ausgewiesen sind – so haben Sie alles, was Sie für die Steuererklärung brauchen.
So sieht eine steuerlich saubere Rechnung aus
Eine Rechnung, mit der das Finanzamt gut arbeiten kann, enthält typischerweise diese Positionen:
- Planung und Beratung vor Ort – als Arbeitszeit ausgewiesen,
- Montage und Einrichtung von Zentrale, Meldern und Sirene, einschließlich Einrichtung der App – ebenfalls Arbeitszeit,
- Anfahrt – als Teil der Arbeitskosten,
- Material – Zentrale, Melder, Sirenen, Befestigungsmaterial, separat aufgeführt,
- Leistungsort – die Adresse Ihres Haushalts.
Je klarer die Aufteilung, desto weniger Rückfragen gibt es später. Achten Sie außerdem darauf, dass die Rechnung auf die Person ausgestellt ist, die die Steuererklärung abgibt, und dass die Zahlung von deren Konto kommt.
Gilt das auch für Mieter und für mechanischen Einbruchschutz?
Mieter
Ja. Auch Mieter können Handwerkerleistungen absetzen, wenn sie den Auftrag selbst erteilen und bezahlen – etwa für eine Funkalarmanlage, die sie beim Auszug wieder mitnehmen. Ob Sie als Mieter überhaupt eine Alarmanlage installieren dürfen, erklären wir im Ratgeber Alarmanlage in der Mietwohnung. Handwerkerleistungen, die der Vermieter über die Nebenkostenabrechnung abrechnet – etwa Wartungsarbeiten –, können Mieter anteilig geltend machen, wenn die Abrechnung die Arbeitskosten ausweist.
Mechanischer Einbruchschutz
Auch der Einbau von Sicherheitszylindern, Schutzbeschlägen, Zusatzschlössern oder abschließbaren Fenstergriffen durch einen Fachbetrieb ist eine Handwerkerleistung. Gerade die Kombination aus mechanischem Schutz und Alarmanlage ist sinnvoll: Die Mechanik erschwert den Einbruch, die Alarmanlage meldet den Versuch. Passende Schließzylinder und Sicherheitszylinder bauen wir in Melsungen und Umgebung ein.
Videoüberwachung
Für Kameras gilt dasselbe Prinzip: Absetzbar ist der Arbeitsanteil der Installation. Mehr zu unseren Leistungen finden Sie auf der Seite Videoüberwachung.
Gibt es aktuell eine KfW-Förderung für Einbruchschutz?
Lange Zeit gab es den KfW-Zuschuss „Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss Einbruchschutz“ (Programm 455-E). Für dieses Programm wurde ein Antragsstopp verhängt, weil die Bundesmittel ausgeschöpft waren. Daneben gibt es das KfW-Kreditprogramm 159, mit dem auch Maßnahmen zum Einbruchschutz finanziert werden können.
Förderprogramme ändern sich häufig. Prüfen Sie den aktuellen Stand deshalb unbedingt direkt auf kfw.de, bevor Sie Aufträge vergeben. Bei vielen Programmen gilt: Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden.
Wichtig für die Kombination: Wenn Sie für dieselbe Maßnahme einen öffentlichen Zuschuss oder ein zinsverbilligtes Darlehen in Anspruch nehmen, können Sie die Kosten in der Regel nicht zusätzlich nach § 35a EStG absetzen. Rechnen Sie im Zweifel beide Wege mit Ihrem Steuerberater durch.
Was gilt für Vermieter und Gewerbe?
Für Vermieter und Unternehmen gilt § 35a EStG nicht – dafür gibt es andere Wege:
- Vermieter können Kosten für Alarmanlagen und Einbruchschutz in einer vermieteten Immobilie als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung ansetzen, je nach Höhe sofort oder über die Abschreibung.
- Gewerbetreibende und Selbstständige setzen Alarmanlagen für Betriebsräume als Betriebsausgaben an, bei größeren Anschaffungen über die Abschreibung.
Hier ist der gesamte Betrag relevant, nicht nur der Arbeitsanteil. Die genaue Behandlung klären Sie mit Ihrem Steuerberater.
Typische Fehler, die den Steuerbonus kosten
- Bar bezahlt: Auch eine korrekte Rechnung hilft nicht, wenn das Geld nicht über ein Konto geflossen ist.
- Pauschalpreis ohne Aufteilung: Steht auf der Rechnung nur ein Gesamtbetrag, ist der Arbeitsanteil schwer nachzuweisen.
- Falscher Rechnungsempfänger: Die Rechnung sollte auf die Person lauten, die den Bonus geltend macht.
- Höchstbetrag übersehen: Fallen im selben Jahr weitere Handwerkerarbeiten an, ist der Rahmen schnell ausgeschöpft. Manchmal lohnt es sich, Arbeiten auf zwei Jahre zu verteilen.
So nutzen Sie den Steuerbonus
Planen Sie die Maßnahme so, dass Sie am Ende eine saubere Rechnung haben: Arbeits- und Materialkosten getrennt, auf Ihren Namen, per Überweisung bezahlt. Wir erstellen Ihnen ein Angebot für Ihre Alarmanlage in Melsungen, Kassel oder Nordhessen mit getrennt ausgewiesenen Arbeits- und Materialkosten – so können Sie den Steuerbonus einfach nutzen. Wie Versicherer Alarmanlagen bewerten, lesen Sie außerdem im Ratgeber Hausratversicherung und Alarmanlage. Jetzt Angebot anfragen.