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Tresore & Waffenschränke

Waffenschrank-Vorschriften: Aufbewahrung, Verankerung und Kontrolle durch die Behörde

Widerstandsgrad 0 oder I, 200 kg, Munition im selben Schrank? Die Aufbewahrungsregeln für Jäger, Sportschützen und Erben im Überblick – und worauf die Behörde bei Kontrollen achtet.

5 Min. LesezeitAC TECH SERVICES, Melsungen

Waffenschrank für Langwaffen in der Ausstellung in Melsungen

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Erlaubnispflichtige Schusswaffen müssen ungeladen in einem Waffenschrank aufbewahrt werden, der nach DIN EN 1143-1 geprüft und zertifiziert ist – mindestens mit Widerstandsgrad 0. Wie viele Kurzwaffen hinein dürfen, hängt vom Widerstandsgrad und vom Gewicht des Schranks ab (Grenze 200 kg). Die Waffenbehörde darf die Aufbewahrung kontrollieren, und Sie müssen ihr die getroffenen Maßnahmen nachweisen. Grundlage sind § 36 des Waffengesetzes (WaffG) und § 13 der Allgemeinen Waffengesetz-Verordnung (AWaffV).

Das Wichtigste in Kürze

  • Mindestens Widerstandsgrad 0 nach DIN EN 1143-1, Nachweis durch Zertifizierung einer akkreditierten Stelle.
  • Grad 0 unter 200 kg: beliebig viele Langwaffen, bis zu fünf Kurzwaffen. Grad 0 ab 200 kg: bis zu zehn Kurzwaffen. Grad I: keine Stückzahlbegrenzung.
  • Munition darf im zugelassenen Waffenschrank mit liegen, separat braucht sie mindestens ein Stahlblechbehältnis mit Schwenkriegelschloss.
  • Die Behörde darf kontrollieren, Sie müssen die Aufbewahrung nachweisen.
  • Dieser Beitrag ist eine allgemeine Information und keine Rechtsberatung – verbindlich ist Ihre Waffenbehörde.

Was § 36 WaffG und § 13 AWaffV verlangen

Das Waffengesetz verpflichtet jeden Waffenbesitzer, Waffen und Munition so aufzubewahren, dass sie nicht abhandenkommen und Unbefugte keinen Zugriff haben. Wie das konkret aussieht, regelt § 13 AWaffV. Die Kernpunkte:

BehältnisWas darf hinein
Verschlossenes Behältniserlaubnisfreie Waffen und Munition
Stahlblechbehältnis mit Schwenkriegelschloss (oder gleichwertig)erlaubnispflichtige Munition
Widerstandsgrad 0, unter 200 kgbeliebig viele Langwaffen, bis zu fünf Kurzwaffen, Munition
Widerstandsgrad 0, ab 200 kgbeliebig viele Langwaffen, bis zu zehn Kurzwaffen, Munition
Widerstandsgrad Ibeliebig viele Lang- und Kurzwaffen, Munition

Die Waffen müssen ungeladen sein. Wesentliche Teile, Schalldämpfer sowie Zielbeleuchtungs- und Nachtsichtgeräte zählen bei der Stückzahl nicht mit, solange sich daraus keine schussfähige Waffe zusammensetzen lässt. Statt eines Schranks kann die Behörde auch vergleichbar gesicherte Räume zulassen – das ist aber die Ausnahme.

Wichtig ist der Nachweis: Der Widerstandsgrad muss durch die Zertifizierung einer akkreditierten Prüfstelle belegt sein. Ein Schrank, der „wie ein Tresor aussieht“, reicht nicht.

Muss der Waffenschrank verankert werden?

Hier gibt es oft Missverständnisse. Die Gewichtsgrenze von 200 kg in der AWaffV bestimmt, wie viele Kurzwaffen in einen Schrank mit Widerstandsgrad 0 dürfen – eine ausdrückliche Verankerungspflicht steht in § 13 AWaffV nicht.

Unabhängig davon gilt für Wertschutzschränke nach EN 1143-1 laut Herstellern und Norm: Schränke unter 1.000 kg sollen fachgerecht verankert werden, damit die geprüfte Sicherheitsstufe gilt. Behörden und Versicherer können darauf achten. Unser Rat: Verankern Sie leichtere Schränke nach Herstellervorgabe im tragenden Untergrund und klären Sie Zweifelsfälle vorab mit Ihrer Waffenbehörde. Mehr zur Verankerung und zu Sicherheitsstufen steht im Ratgeber Tresor-Sicherheitsstufen und Versicherungssumme.

Sie suchen einen passenden Schrank? In unserer Ausstellung in Melsungen sehen Sie Waffenschränke für Lang- und Kurzwaffen im Original. Wir beraten Sie zu geprüften Schränken mit dem nötigen Widerstandsgrad; Transport und Verankerung besprechen wir je nach Gewicht und Aufstellort im Einzelfall.

Wo darf die Munition hin?

In einem zugelassenen Waffenschrank mit Widerstandsgrad 0 oder höher darf Munition zusammen mit den Waffen aufbewahrt werden. Viele Schränke haben dafür ein eigenes Innenfach. Bewahren Sie Munition getrennt auf, verlangt die Verordnung für erlaubnispflichtige Munition mindestens ein Stahlblechbehältnis mit Schwenkriegelschloss oder eine gleichwertige Sicherung. Ein einfach verschließbarer Schrank reicht dafür nicht.

Kontrollen durch die Waffenbehörde

Wer erlaubnispflichtige Waffen besitzt, muss der zuständigen Behörde nachweisen, wie er sie aufbewahrt. Die Behörde kann das auch vor Ort überprüfen – angekündigt oder ohne Anlass. Verweigern Sie die Kontrolle ohne Grund, kann das Zweifel an Ihrer Zuverlässigkeit begründen. Wohnräume darf die Behörde gegen Ihren Willen allerdings nur in engen Ausnahmen betreten.

Was bei einer Kontrolle typischerweise angeschaut wird:

  • Steht der Schrank mit der passenden Zertifizierung dort, wo er gemeldet ist?
  • Passt die Zahl der Kurzwaffen zum Widerstandsgrad und Gewicht?
  • Sind die Waffen ungeladen, ist die Munition korrekt untergebracht?
  • Haben nur Berechtigte Zugriff auf Schlüssel oder Code?

Ob für eine Kontrolle Gebühren anfallen, ist nicht überall gleich geregelt – fragen Sie im Zweifel bei Ihrer Behörde nach. Zuständig ist in der Regel die Waffenbehörde Ihres Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt, für Melsungen also die des Schwalm-Eder-Kreises, in Kassel die der Stadt Kassel.

Was gilt für Jäger, Sportschützen und Erben?

Jäger und Sportschützen unterliegen denselben Aufbewahrungsregeln. Viele Jäger besitzen vor allem Langwaffen – für sie ist ein Schrank mit Widerstandsgrad 0 oft ausreichend. Sportschützen mit mehreren Kurzwaffen kommen schnell an die Grenze von fünf beziehungsweise zehn Kurzwaffen und brauchen dann einen schwereren Schrank oder Widerstandsgrad I. Für vorübergehende Aufbewahrung, etwa während der Jagd oder auf dem Schießstand, verlangt die Verordnung angemessene Aufsicht oder eine andere Sicherung gegen Abhandenkommen.

In einem nicht dauernd bewohnten Gebäude, etwa einer Jagdhütte, dürfen höchstens drei Langwaffen aufbewahrt werden, und zwar in einem Behältnis mit Widerstandsgrad I.

Erben von Schusswaffen müssen sich an dieselben Aufbewahrungsregeln halten. Wer selbst kein Bedürfnis nach dem Waffenrecht hat, muss Erbwaffen in der Regel zusätzlich mit einem Blockiersystem sichern lassen. Melden Sie den Erbfall zeitnah bei der Waffenbehörde und lassen Sie sich dort beraten.

Alter Schrank – was nun?

Für ältere Schränke nach VDMA 24992 (Stufe A und B) kann unter bestimmten Voraussetzungen Bestandsschutz gelten. Ob das für Ihren Schrank zutrifft, beantwortet verbindlich nur Ihre Behörde. Ist ein neuer Schrank nötig, beraten wir Sie gern.

So weisen Sie den Widerstandsgrad nach

  • Plakette der Prüfstelle im Schrank, meist innen an der Tür.
  • Zertifikat oder Prüfunterlagen zum Schrank.
  • Kaufbeleg mit Modellbezeichnung.

Welche Form des Nachweises Ihre Behörde verlangt – etwa ein Foto der Plakette, eine Kopie der Unterlagen oder eine schriftliche Erklärung –, ist unterschiedlich. Fragen Sie am besten schon beim Kauf nach, dann haben Sie alles beisammen, wenn der Schrank aufgestellt ist. Bewahren Sie die Originale sicher auf – nicht im Waffenschrank selbst, falls dieser sich einmal nicht öffnen lässt.

Ihr nächster Schritt

Sie brauchen einen neuen Waffenschrank oder sind unsicher, ob Ihr vorhandener noch passt? Kommen Sie in unsere Ausstellung in der Fritzlarer Straße 1 in Melsungen – für Jäger und Sportschützen aus dem Schwalm-Eder-Kreis, aus Kassel und ganz Nordhessen. Wir beraten Sie zu geprüften Schränken mit dem nötigen Widerstandsgrad und zu den Unterlagen, die Sie für den Nachweis bei der Waffenbehörde brauchen. Lieferung und Verankerung besprechen wir im Einzelfall. Mehr auf unserer Seite Tresore und Waffenschränke oder direkt über das Kontaktformular.

Kurz beantwortet

Ihre Frage ist nicht dabei? Rufen Sie an oder schreiben Sie uns per WhatsApp.

Darf ich Kurzwaffen und Langwaffen im selben Schrank aufbewahren?

Ja, wenn der Schrank den nötigen Widerstandsgrad hat. Bei Widerstandsgrad 0 begrenzt die Verordnung die Zahl der Kurzwaffen je nach Gewicht des Schranks, bei Widerstandsgrad I gibt es diese Begrenzung nicht.

Reicht mein alter Waffenschrank noch aus?

Für ältere Schränke nach VDMA 24992 kann unter bestimmten Voraussetzungen Bestandsschutz gelten. Ob das bei Ihnen zutrifft, kann nur Ihre Waffenbehörde verbindlich sagen.

Darf meine Partnerin oder mein Partner den Schrank mitbenutzen?

Die Verordnung erlaubt die gemeinsame Aufbewahrung durch berechtigte Personen, die in häuslicher Gemeinschaft leben. Den Zugriff dürfen nur Berechtigte haben.

Wie weise ich den Widerstandsgrad nach?

Über die Plakette der Prüfstelle im Schrank und die Prüf- bzw. Zertifizierungsunterlagen. Heben Sie diese zusammen mit dem Kaufbeleg auf.

Lieber gleich mit einem Fachmann sprechen?

Rufen Sie an, schreiben Sie per WhatsApp oder kommen Sie in den Laden in der Fritzlarer Straße 1 in Melsungen. Sie bekommen eine ehrliche Einschätzung und einen festen Preis.

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